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Uwe Müller * Projekt Hostsharing eG -- Übertragung der Prinzipien Freier Software/Open-Source auf ein Wirtschaftsmodell übertragen, wie geht das? (was: [ox-en] Conference documentation)



Projekt Hostsharing eG
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Uwe Müller [vorstand hostsharing.net]

Übertragung der Prinzipien Freier Software/Open-Source auf ein Wirtschaftsmodell übertragen, wie geht das?
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Entstehung
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Die Idee zu Hostsharing entstand im Frühjahr 2000 aus den gemischten
Erfahrungen mit bestehenden Anbietern im Umgang mit ihren Kunden und
den vorhandenen Angeboten im Web-Hosting-Bereich. Aus einem ersten
Versuch einen "besseren" Anbieter zu gründen, ging eine
Open-Source-Fraktion hervor, die erstmals versuchen wollte, die
Prinzipien von Open-Source/Freier Software auf ein Geschäftsmodell zu
übertragen.

Im Mai 2000 ging eine erste Web-Site ans Netz, in der die ersten Ideen
zur technischen und praktischen Umsetzung diskutiert wurden.
Hauptaufgabe war zu diesem Zeitpunkt die Suche nach weiteren
Interessenten.

Die folgenden Monate wurden mit der Evaluierung der geeigneten
Rechtsform und der möglichen technischen Struktur verbracht.

Am 6.12.2000 wurde schließlich in Hamburg die Gründungsversammlung der
Hostsharing eG i.Gr. abgehalten. Ein erster, wichtiger Schritt war
damit erreicht.

Die Idee
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Hostsharing eG versucht den Gedanken von Open-Source auf
Internetdienstleistungen zu übertragen. Ziel ist dabei, die
Philosophie von Open-Source auf ein wirtschaftlich, tragfähiges
Geschäftsmodell zu übersetzen.

Dieses Geschäftsmodell muss in seinen Grundfesten offene
Kommunikation, Transparenz, weitgehende Mitbestimmung der Teilnehmer
und einen offenen Know-How-Austausch erlauben um die Philosophie von
Open-Source zu bewahren und im täglichen Geschäft praktizieren zu
können. Im einzelnen sind dies:

offene Kommunikation

     Alle Informationen werden offen diskutiert, dies schließt
     technische und auch finanzielle Fragen ein. Ausgeschlossen sind
     datenschutzrelevante und sicherheitstechnische Fragen, diese
     werden nichtöffentlich unter den Mitgliedern diskutiert.

Mitbestimmung

     Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht. Dies soll möglichst
     weitreichend sein und den technischen wie den finanziellen
     Bereich umfassen.

Transparenz

     Transparenz in finanziellen und technischen Fragen. Im einzelnen
     bedeutet dies Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und
     wesentlichen Verzicht auf Mischkalkulation und Offenlegung der
     finanziellen Daten (überarbeiten).

offener Know-How-Austausch

     Teilung des gemeinsamen Wissens, von einander lernen.
     Synergieeffekte nutzen, Gemeinsam stärker sein.

Die Anforderungen an ein geeignetes, praktikables Geschäftsmodell
waren somit umfassend festgelegt. In unserer Vorbereitungsphase wurden
verschiedene Rechtsformen evaluiert, z.B. GmbH, AG, wirtschaftlicher
Verein, etc. Diese Möglichkeiten schieden aber aus folgenden Gründen
aus:

o    hohe Gründungskosten

o    hoher formeller Aufwand der Gründung

o    hohe Einstiegshürde für Interessenten

o    keine personenunabhängige Sicherung der genannten Vorgaben

Die Rechtsform der Genossenschaft erfüllt im wesentlichen unsere
Anforderungen an ein Geschäftsmodell, sie ermöglicht eine per Gesetz
und damit Personen unabhängige, festgelegte Mitbestimmung der
Mitglieder und Transparenz in wichtigen technischen und finanziellen
Fragen (z.B. Offenlegung des Geschäftsberichtes, Entlastung des
Vorstandes/Aufsichtsrat). Die Haftung eines Mitgliedes ist auf das
Genossenschaftsvermögen beschränkt, es besteht also eine Sicherheit
des Einzelnen im Falle einer Insolvenz. Weiter bietet sie die
Möglichkeit über Geschäftsordnungen die interne Struktur weitgehend
den eigenen Bedürfnissen anzupassen und ermöglicht die wirtschaftliche
Förderung seiner Mitglieder.

So konnten wir z.B. die Einstiegsschwelle zur aktiven Mitsprache
unserer Mitglieder, durch die Einführung der virtuellen
Mitgliederversammlung (vMV) drastisch senken. Die vMV bietet unseren
Mitgliedern die Möglichkeit über die in unserer Branche üblichen
Diskussionstechniken (E-Mail, Foren, etc.) direkt an wichtigen
Entscheidungen der Genossenschaft mitzuwirken ohne persönlich anwesend
zu sein. Die Generalversammlung, kann die Beschlüsse der vMV
bestätigen oder ablehnen. Diese Regelung ist ebenfalls in einer
Geschäftsordnung verankert. Eine leichtfertige Änderung der
Geschäftsordnung ist nicht möglich, da die Zustimmung von ¾ der
Teilnehmer benötigt wird.

Die Gründungskosten einer Genossenschaft halten sich deutlich in
Grenzen, allerdings sollte der Zeitrahmen einer Gründung großzügig
ausgelegt werden, da alle mit einer Gründung verbundenen Einreichungen
(Registergericht, Notar, Verband) u.U. mehrere Monate benötigen.

Die Genossenschaft und Freie Software/Open-Source haben eine große
gemeinsame Schnittmenge, die es zu nutzen gilt. Somit ist die
Genossenschaft die ideale Wirtschaftsform, um Freie
Software/Open-Source unter Wahrung seiner Philosophie auf ein
Wirtschaftsmodell zu übertragen.

Genossenschaft                     Freie Software
.................................. ..................................
Mitbestimmungsrecht                Offene Kommunikation
Kontrolle                          Kontrolle durch Community
Einfache Ein- und Austritte        Niedrige Einstiegsschwelle
Mitgliederfördernd                 Scratch-Your-Own-Itch
Individuelle Gestaltung            Individualität von OSS
Wirtschaftliche Förderung          Know-How-Austausch
Gründungskosten / Kapitalbedarf    Jeder kann mit machen
gering

Formale Grundlagen
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Die Basis ist zunächst das Genossenschaftsgesetz (GenG). Dieses regelt
die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe und
Gremien.

Aufbauend auf den wenigen Vorgaben des GenG wird die Satzung der
Genossenschaft entwickelt. Die Satzung kann weitestgehend frei durch
die Mitglieder gestaltet werden, sie beinhaltet u.a. den
Geschäftszweck und regelt den Umgang der Mitglieder, Organe und
Gremien miteinander. In der Satzung wird ebenfalls die Basis für
unsere vMV gelegt.

Ableitend aus der Satzung werden die Geschäftsordnungen erstellt. Auch
hier ist eine freie Gestaltung durch die Mitglieder möglich, Ausnahmen
sind Vorstand und Aufsichtsrat, diese erstellen ihre
Geschäftsordnungen selbst, das Mitglied hat normalerweise keinen
Einfluss darauf. Der Vorstand von Hostsharing hat allerdings die
Mitglieder um ihre Meinung gebeten.

Im Falle der Geschäftsordnung für den Vorstand, haben wir uns z.B.
verpflichtet, bei "größeren" Entscheidungen, die Meinung der
Mitglieder einzuholen. Wir halten es für notwendig, die Mitglieder an
möglichst vielen Punkten aktiv mit einzubinden, zum einen als
vertrauensbildende Maßnahme und als eine Möglichkeit, die Mitglieder
an die notwendigen Entscheidungen der politischen Unternehmensführung
aktiv zu beteiligen. Es sollte an jeder möglichen Stelle in den
Geschäftsordnungen und der Satzung diese Möglichkeit genutzt werden,
denn nur auf diesem Weg, kann die weitgehende Mitbestimmung der
Mitglieder auch praktisch gelebt, und der Einstieg zum Mitmachen
niedrig gehalten werden.

Unsere Betriebsordnung regelt schließlich den technischen Bezug von
Hostsharing. Hierzu zählt z.B. die Serversicherheit und die
Funktionalität des Servers. Die Betriebsordnung gilt auch in Bezug zu
den Kunden von Mitgliedern.

Festzuhalten ist ferner, das sich die Geschäftsordnungen und die
Betriebsordnung im Kontext weiterer gesetzlicher Vorgaben bewegen
müssen, die sich aus dem BGB oder HGB ergeben. Demnach ist auch der
Vorstand für sein Handeln persönlich haftbar.

Entscheidungsstrukturen
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Die Entscheidungsstrukturen lassen sich in drei Phasen unterteilen,
Diskussionsphase, Entscheidungsphase und Beschlussphase. Auf formaler
Basis sind hierbei die Satzung und die Geschäftsordnungen beteiligt.

In der Diskussionsphase wird ein Meinungsbild erstellt, dieses kann
ggf. durch Abstimmungen verifiziert werden. Diese Phase ist für alle
Entscheidungen gültig. Diskutiert wird auf unseren
Mailinglisten/Foren. Sind Entscheidungen zu treffen, die den
geschäftlichen und technischen Alltag betreffen, werden keine weiteren
Phasen mehr eingebunden. Auf diesem Weg lässt sich sehr schnell und
für alle Beteiligten sehr effektiv ein Konsens finden. Ist es nicht
möglich das die Mitglieder einen Konsens erreichen, trifft der
Vorstand eine Entscheidung, die sich nach den sachlichen Gegebenheiten
richtet. Rechtliche Grundlage ist die Satzung der Genossenschaft

In der Entscheidungsphase werden grundlegende Entscheidungen von der
virtuellen Mitgliederversammlung getroffen, dies betrifft zum Beispiel
die Abwahl von Aufsichtsräten oder die Entlastung des Vorstandes
ebenso, wie Regelungen über eine Vergütung der aktiven Mitglieder usw.
Den Rahmen für die vMV bildet die entsprechende Geschäftsordnung.
Diese legt den Zeitrahmen der vMV, die Möglichkeiten der Einberufung
usw. fest. Die Diskussionen erfolgen wiederum auf unseren
Mailinglisten/Foren. Am Ende jeder vMV werden über die diskutierten
Anträge abgestimmt.

Die vMV ermöglicht jedem Mitglied auf einfache Art und Weise an der
inhaltlichen Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken, unabhängig von
seinem Aufenthaltsort. Die Einstiegsschwelle ist somit sehr niedrig
gehalten und den bekannten Medien zum Informationsaustausch angepasst.

Die Beschlussphase wird durch die Generalversammlung gebildet. Die
Generalversammlung ist das höchste Organ innerhalb der Genossenschaft,
sie kann nur die Entscheidungen der vorhergehenden vMV beschließen.
Sollte die Generalversammlung dies nicht tun, so kann sie die
Entscheidungen der vMV nur ablehnen. Die Anträge werden in diesem Fall
an die vMV zurückgegeben, die erneut einberufen werden muss. In einem
möglichen zweiten Durchlauf hat die Generalversammlung aber die
Möglichkeit, sich anders zu entscheiden und ist beschlussfähig. Bisher
mussten wir diese Möglichkeit nicht nutzen. Die Grundlage zur
Generalversammlung ist die entsprechende Geschäftsordnung und die vMV.
Die Verknüpfung der Geschäftsordnungen der vMV und der
Generalversammlung ermöglicht wiederum die direkte Einflussnahme aller
Mitglieder auf die grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft.
Die ursprüngliche Vorgabe, laut GenG, ist eine persönlichen Teilnahme
an der Generalversammlung oder eine Vertretung durch anderes Mitglied.
Die Möglichkeit der Vertretung ist mit einem gewissen formellen
Aufwand verbunden und zudem auch abhängig von der Anzahl der
tatsächlich anwesenden Mitgliedern, die Anzahl der pro Anwesenden zu
vertretenden Mitgliedern ist eingeschränkt.

Wie deutlich wird, sind die Entscheidungstrukturen sehr flexibel
ausgelegt und gehen weit über das hinaus, was laut GenG vorgeschrieben
ist. Dieses Art der Mitbestimmung ist nicht einfach zu verändern, da
für eine Änderung der Geschäftsordnungen eine wesentliche
Stimmenmehrheit der Mitglieder zustande kommen muss. Somit ist es auch
weitestgehend Personen unabhängig.

Kommunikation/Organisation
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Hostsharing ist absolut dezentral organisiert. Dies hat zum einen den
Grund, den finanziellen Overhead möglichst klein zu halten und in den
verteilen Aufenthaltsorten der aktiven Mitglieder. Daher ergibt sich
als Folge für die tägliche Arbeit, das diese auch möglichst dezentral
erledigt werden muss, und die Mittel dafür an jedem Ort und zu jeder
zeit erreichbar sind. Dieses wird durch die gewählten
Kommunikationsmittel und technische Einrichtungen erreicht, diese
entsprechen den Arbeitsgewohnheiten der aktiven Mitglieder und lassen
sich problemlos in den eigenen Alltag einfügen. Damit steigt auch die
Motivation, sich aktiv an Hostsharing zu beteiligen. Die
Dezentralisation spiegelt sich auch in der vMV und der
Generalversammlung wieder, die entsprechend ausgelegt sind.

Bisher ist unsere Kommunikation auf der Basis von Mailinglisten
organisiert. Sie haben den Vorteil, das sie sehr einfach zu handhaben
sind und auch auf allen Systemen, ohne große Vorbedingungen zu
erfüllen, zu nutzen sind. Mittelfristig ist an die Einrichtung von
Foren gedacht. Für Vorstandssitzungen ist weiter an den Einsatz von
Videokonferenzen gedacht, in ferner Zukunft auch für
Generalversammlungen.

Trotz der mittlerweile fast einhundert Mitglieder, haben bisher keine
gravierenden Probleme auf unseren Listen zu verzeichnen. Dies gilt für
die Anzahl der täglichen Mails, für das Verhalten der Mitglieder und
auch für die Kommunikation an sich.

Die Arbeit wird von den Funktionmitgliedern und Hostmastern in der
Aufbauphase bisher ehrenamtlich durchgeführt. In Anbetracht der
bisherigen Größe der Genossenschaft und der dezentralen
Arbeitsstruktur und Arbeitsteilung ist dies ohne Probleme möglich und
in der Aufbauphase unabdingbar, wenn man auf einer seriösen
finanziellen Basis aufbauen will. Sehr wichtig ist uns in diesem Punkt
auch die Unabhängigkeit von Dritten, hier z.B. Kreditgeber.

Für die Zukunft ist allerdings eine reguläre Bezahlung geplant. Einen
ersten Schritt in dieser Richtung in die Verabschiedung einer
Vergütungsregelung im Juli 2002.

Finanzielle Struktur
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Die finanzielle Struktur beruht auf drei Säulen: kostendeckende
Nutzungsentgelte, Beteiligung am Arbeitsbedarf, Beteiligung am
Kapitalbedarf.

Kosten deckende Nutzungsentgelte sorgen für eine faire
Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Sie sind transparent,
vertrauensbildend und ermöglichen die Nachvollziehbarkeit. Jeder zahlt
weitestgehend das, was er nutzt.

Beteiligung am Arbeitsbedarf ermöglicht eine kostengünstige
Kalkulation der Dienstleistungen. Das Mitglied ist kein
"nur"-Konsument. Es muss selbst eine Eigenleistung erbringen, durch
die eigene Konfiguration seines Paketes. Das Mitglied ist also sein
eigener Hoster.

Die Beteiligung am Kapitalbedarf wird durch die Mitglieder in Form der
Geschäftsanteile aufgebracht. Ein Anreiz zur Übernahme mehrerer
Geschäftsanteile ist die Auszahlung von Überschüssen entsprechend der
gezeichneten Geschäftsanteile. Die Geschäftsanteile sind wie eine
Aktie zu betrachten, auch bekannt als die Aktie des kleinen Mannes.

Die drei Säulen sorgen für eine seriöse finanzielle Grundlage.
Kapitalgewinne sind sehr eng an tatsächliche Leistungen geknüpft, im
Gegensatz z.B. zu einer AG. Zudem sorgt diese Struktur für eine enge
Einbindung der Mitglieder in die finanzielle Basis der Genossenschaft.
Ein Anreiz für die Übernahme mehrere Geschäftsanteile ist die
Auszahlung von Überschüssen entsprechend der gezeichneten
Geschäftsanteile.

Fazit
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Nach zwei Jahren Hostsharing ist festzuhalten, das unser Konzept, die
Philosophie von Freier Software/Open-Source, Offenheit und Transparenz
in ein Wirtschaftsmodell zu übertragen, sich bisher bewährt hat. Der
Mitgliederzuwachs ist mittlerweile zufriedenstellend und die
vermieteten Webhosting-Pakete liegen über dem Plansoll.

Anfängliche Probleme lagen vor allem in einem zu hohen
Geschäftsanteil, der viele potenzielle Interessenten abgehalten hat.
Wir haben ferner in vielen Gesprächen festgestellt, das unser Modell
einer Genossenschaft einen hohen Aufklärungsbedarf hat.

Die Identifikation mit Hostsharing sehen wir bei unseren Mitgliedern
als sehr hoch an. An wichtigen Abstimmungen beteiligen sich ca. 50%
der Mitglieder. Die Kündigungen von Mitgliedschaften ist sehr gering,
als Kündigungsgrund wurden in erster Linie technische oder private
Gründe angegeben. Hostsharing selbst hat bei dieser Entscheidung
scheinbar keine Rolle gespielt. Auch die massiven technischen Probleme
im Frühjahr 2002 haben zu keiner Austrittswelle geführt, im Gegenteil,
die Mitglieder haben sich sehr engagiert und den Verantwortlichen in
aktiver Art und Weise das Vertrauen weiterhin ausgesprochen. Nach zwei
Jahren Aufbauarbeit können wir sehr zuversichtlich in die Zukunft
blicken.


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http://www.oekonux.org/



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